Während die Internationale Automobil-Ausstellung in München ihren Auftakt feiert, wird es in den Rechtsabteilungen der deutschen Auto- und Ölkonzerne gerade ziemlich unruhig. Denn Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe drängen Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW und Wintershall Dea auf juristischem Wege zu mehr Einsatz gegen den von ihnen verursachten Ausstoß von Treibhausgasen. Ihre Forderungen: Die Marken sollen ab 2030 keine weiteren Verbrenner-Autos verkaufen dürfen, ab 2026 sollen keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschlossen werden.
Greenpeace wird vertreten von der Hamburger Anwältin Roda Verheyen. Sie erstritt im April vor dem Bundesverfassungsgericht das bahnbrechende Klima-Urteil, nach dem das unzureichende Klimaschutzgesetz der Regierung zurückgezogen werden musste – inzwischen wurde das Gesetz nachgebessert.
Dass auch Unternehmen für die Klimakrise juristisch zur Verantwortung gezogen werden können, zeigte sich im Mai, als Shell in den Niederlanden zu einer strengeren CO2-Minderung verdonnert wurde. Im Gespräch mit dem Greenpeace Magazin erklärt Roda Verheyen, wie sie sich vom Prozess gegen Auto- und Ölindustrie einen ähnlichen Erfolg erhofft.
Frau Verheyen, Sie haben schon viele Klimaklagen betreut, und das mit Erfolg. Welche Rolle spielt der neue Fall gegen die Autokonzerne?
Eine große. Ich persönlich sehe alle meine Klagen als Etappenziele für besseren Klimaschutz. Die aktuelle ist eine logische Fortsetzung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Damit wurde generationengerechter Klimaschutz gesetzlich verankert. Wenn wir jetzt gegen VW und Co. eine wegweisende Entscheidung erreichen, schaffen wir einen weiteren Präzedenzfall von internationaler Tragweite.
Volkswagen hat doch schon mitgeteilt, ab 2035 keine Autos mit Verbrennungsmotor für Europa zu bauen, Audi als Teil des Konzerns will ab 2026 keine Verbrenner mehr entwickeln, BMW will – zumindest in Deutschland – ab 2024 keine mehr bauen. Was werfen Sie den Konzernen vor?
Dass ihre Pläne nicht reichen, um die Klimakrise rechtzeitig abzubremsen. Das Treibhausgasbudget ist die Grundlage allen Handelns – das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das erkennt VW nicht an, stattdessen will der Konzern noch viele Jahre Millionen von Benzin- und Diesel-Autos verkaufen. Aber er muss nicht nur in Europa aus dem Verbrenner aussteigen, sondern global. Allein VW verursacht mit seiner Jahresproduktion so viel CO2 wie ganz Australien, und der jährliche globale CO2-Ausstoß der gesamten deutschen Autoindustrie übersteigt die Emissionen von ganz Deutschland.
Auf welche Gesetze berufen Sie sich jetzt?
Es ist ein zivilrechtlicher Anspruch aus dem BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die zentralen Punkte sind hier die Paragraphen 1004 zum Unterlassungsanspruch und 823 zum Schadenersatz. Rückenwind bekommt der Anspruch durch das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Gerade jetzt ist es wichtig, sich nicht zurückzulehnen. Wir müssen weitermachen, damit die Entscheidung nicht verpufft. Ich berufe mich auch auf den noch laufenden Prozess gegen den Energiekonzern RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm – denn das hat 2017 bestätigt, dass deutsche Unternehmen für anderswo auf der Welt verursachte Klimaschäden haftbar sein können. Und was uns sehr zuversichtlich gestimmt hat, ist das niederländische Urteil im Mai gegen den Ölkonzern Shell, der nun seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um 45 Prozent verringern muss. Das war das erste Mal, dass ein Konzern so konkret zu Klimaschutz verdonnert wurde. Darauf müssen wir jetzt aufbauen.
Wie schwierig wird es, die aktuelle Klage gegen die Konzerne durchzusetzen?
Juristisch betreten wir immer noch Neuland. Um es klar zu machen: Das ist kein Spiel. Das sind große Player der industriellen Weltwirtschaft, viele Arbeitsplätze sind global betroffen. Für diese müssen wir auch Verantwortung übernehmen. Darum haben wir die Anträge auch konstruktiv formuliert – ein Plädoyer für ein gerechtes, klimaneutrales Wirtschaften, ein Aufruf, die Transition zu beschleunigen auch im Interesse der Arbeitnehmer:innen.
Wie argumentiert bei solchen Prozessen eigentlich die Gegenseite?
Sie gehen ins Detail, wollen jeden Tatbestand, jeden Zusammenhang genau definiert haben. Im Zivilrecht, wie es auch bei der Konzern-Klage angewandt wird, muss man als Kläger ja alles beweisen. Im öffentlichen Recht hingegen geht es vor allem um die Frage, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Das war auch vor dem Verfassungsgericht so: Kann eine kleine Gruppe Menschen für die ganze Welt klagen? Und die EU-Gerichte hatten ja schon geurteilt: Wenn alle betroffen sind, darf keiner klagen. Paradox.
Und wie halten Sie dagegen?
Klimaschutz ist Menschenrecht! Und so hat das Bundesverfassungsgericht es ja auch gesehen. Betroffen von Klimafolgen sind alle künftigen Generationen, und viele Menschen schon heute.
Welches Signal erhoffen Sie sich? Ihrer Argumentation nach müsste man jetzt ja auch all die anderen Industriezweige angehen.
Rechtlich wäre das möglich, und die Deutsche Umwelthilfe hat mit Wintershall DEA ja auch einen Öl- und Gaskonzern mit in Anspruch genommen. Aber unser Ziel ist, dass global agierende Unternehmen sich endlich freiwillig rechtschaffen verhalten. Viele sind da ja auf einem guten Weg. VW hingegen will Marktführer für SUVs werden. Und ignoriert damit das Bundesverfassungsgericht.
Ist es denn nicht Aufgabe der Regierung, Umweltverstöße zu verfolgen?
Der Gesetzgeber kann nicht jedes Detail überwachen und regulieren, vor allem, wenn es um Emissionen im Ausland geht. Wir meinen: Unternehmen haben nicht mehr Rechte als ein Staat. Jedes Unternehmen hat sein Treibhausgasbudget zu beachten. Das ist auch eine Frage der Compliance (Anm. d. Red.: Die Selbstverpflichtung, Gesetze und eigene Regeln einzuhalten), darauf sollten zum Beispiel auch Wirtschaftsprüfer achten.
Die Bundesregierung hat das Urteil des Verfassungsgerichts ja begrüßt. War das die Einsicht, die Sie sich erhofft hatten?
Die Reaktionen der Regierungsparteien waren zynisch. Man hätte zumindest den Klägerinnen und Klägern persönlich danken können, für ihren Einsatz, das Aushalten des medialen Gegenwinds. Stattdessen wird so getan, als hätte man schon immer dasselbe gewollt. Es hat keine Debatte darüber stattgefunden, was generationengerecht ist. Stattdessen sind einfach nur Zahlen neu geschrieben worden – etwa, dass Deutschland bis 2045 statt bis 2050 klimaneutral werden soll. Wie genau, ist nicht definiert. Und eine Bewegung hin zu raschen Einsparungen bis 2030 sehe ich auch nicht, obwohl der IPCC gerade das anmahnt. Da wartet noch viel Arbeit.
Welche Reaktionen erhoffen Sie sich nun von VW und Co.?
Es gibt zwei Szenarien. Das schlechte zuerst: Die Konzerne antworten gar nicht und wir müssen vor Gericht ziehen. Das kostet Zeit, die wir nicht haben, und vor allem die Konzerne viel Geld, um die Armada von Anwälten zu bezahlen, die sie aufmarschieren lassen. So war es schon bei RWE, völlig verrückt – wir streiten dort im sechsten Jahr um rund 20.000 Euro.
Und wie sähe das Happy End aus?
Vielleicht sieht VW die Chancen, die im Klimaschutz liegen. Wir würden uns wünschen, dass die Konzerne sich kompromissbereit zeigen und auf uns zu kommen. Dass sie das Gespräch mit uns suchen und Wege finden, klimagerecht zu wirtschaften, ohne unser aller Lebensgrundlagen und Arbeitsplätze zu gefährden.
Unsere Interviewpartnerin Roda Verheyen porträtieren wir auch als „Widerständige“ in unserem Anfang Oktober erscheinenden Heft 6.21 „Yes She Can“. In diesem Schwerpunkt dreht sich alles um inspirierende Frauen weltweit, die sich gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen und für gerechtere Gesellschaften einsetzen. Darin können Sie lesen, wie viele an die Schalthebel der Macht drängen, um es anders zu machen und den Wandel voranzutreiben – als Anwältinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen oder Aktivistinnen.