Dass die Suche nach einem Ort für die sichere Einlagerung des hochgiftigen Atommülls nicht einfach werden würde, wissen AKW-Gegnerinnen und -gegner seit Jahrzehnten – schließlich hatten sie immer wieder auf das Problem hingewiesen. Die mit vielen Milliarden subventionierte Nutzung der Atomenergie, ohne eine Idee davon zu haben, was mal aus dem tödlichen Müll werden könnte, gefährdet zukünftige Generationen auf Hunderttausende Jahre.
Es dauerte lange, bis ein geordnetes Verfahren für die Endlagersuche entwickelt wurde, das – so Heinz Smital, Atom-Experte von Greenpeace – „durchaus Vertrauen verdient“. Aber um das Beteiligungsverfahren gibt es Streit. Der BUND und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg kritisieren den bisherigen Verlauf der Fachkonferenzen. Immer noch käme halb Deutschland als geeigneter Endlager-Standort in Frage, die weitere Suche beruhe auf intransparenten Daten zur Bodenbeschaffenheit. Und in Niedersachsen verkündete Umweltminister Olaf Lies (SPD) in dieser Woche, aus dem verabredeten Verfahren auszuscheren. Er will ein Gutachten dazu erstellen lassen, ob wirklich auf 60 Prozent der Fläche des norddeutschen Bundeslandes mögliche Standorte für ein Atommüll-Endlager ausgemacht werden könnten.
In ihrem exklusiven Beitrag „Die Endlagersuche in Deutschland: Verantwortung, Sicherheit, Fairness“ für das Greenpeace Magazin warnen nun Wolfram König und Patrizia Nanz, Präsident und Vizepräsidentin des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), davor, den gesamten Prozess zu gefährden:
Das Ende der zivilen Nutzung der Atomenergie in Deutschland ist in Sichtweite: Im Dezember 2022 gehen die letzten drei Reaktoren vom Netz. Die langfristigen Folgen werden uns noch über viele Generationen beschäftigen ebenso wie die Fehler, die im politischen Umgang mit den technologischen Risiken und den gesellschaftlichen Konflikten gemacht wurden.
Direkt greifbar wird dies anhand der sogenannten Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, die über ganz Deutschland verteilt in insgesamt 16 Zwischenlagern stehen. Mensch und Umwelt müssen dauerhaft vor der hochgefährlichen Strahlung dieser radioaktiven Abfallstoffe geschützt werden, und zwar für den unvorstellbaren Zeitraum von einer Million Jahren. Der Atomausstieg in Deutschland wird somit erst vollendet sein, wenn die radioaktiven Abfälle dauerhaft sicher in einem Endlager eingeschlossen sind. Auf dem Weg in die nachhaltige Gesellschaft des 21. Jahrhunderts stellt das letzte Kapitel der Atomenergie – Suche, Errichtung und Betrieb dieses Endlagers – über die nächsten Jahrzehnte eine hochkomplexe, wissenschaftliche, technologische und politisch-gesellschaftliche Herausforderung dar. Im Ergebnis wird die Vollendung der Endlagerung von einer Generation geleistet werden müssen, die selbst nie direkt die Atomenergie genutzt hat.
Das Standortauswahlgesetz etabliert den Rahmen, in dem bis 2031 ein Standort für ein Endlager gefunden werden soll. Ausgangspunkt war die „weiße Landkarte“, d.h. zunächst wurde die gesamte Bundesrepublik daraufhin betrachtet, ob dort für ein Endlager geeignete Vorkommen von Ton-, Salz- oder Kristallingestein vorhanden sind. Die wissenschaftlichen Kriterien für die Suche nach dem dauerhaft sicheren Endlagerstandort wurden vor Beginn eben dieser Suche im Gesetz festgelegt. Die dafür wesentlichen Unterlagen werden proaktiv publiziert, und die Öffentlichkeit kann in allen Phasen des Verfahrens Untersuchungsergebnisse einsehen, kritisch hinterfragen und eigenes Wissen einbringen.
Auch durch den regelmäßigen Abgleich mit dem Stand von Wissenschaft und Technik und durch gerichtliche Überprüfungen soll der eingeschlagene Weg hinterfragt werden. Selbst nach Errichtung des Endlagers wird für einen gewissen Zeitraum das Prinzip der Reversibilität aufrechterhalten: Während der Betriebszeit des Endlagers sollen die Abfälle rückholbar sein. Danach lautet die Vorgabe: Die Abfälle müssen für maximal 500 Jahre wieder geborgen werden können. Nachfolgende Generationen haben so für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit, Entscheidungen aus der Vergangenheit anzupassen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder es überzeugendere und sicherere Lösungen gibt.
Die Fairness des Verfahrens wird durch ein einmaliges und umfassendes Beteiligungsverfahren gewährleistet. Letztlich übernimmt der zukünftige Endlagerstandort im besonderen Maße Verantwortung für die Allgemeinheit. Weder darf deshalb die Allgemeinheit die ernstzunehmenden Bedenken einer Region übergehen, noch darf durch eine sogenannte „Not in my Backyard“-Einstellung die Lösung des Problems verhindert werden. Um mit Unsicherheiten, Konflikten und unterschiedlichen Perspektiven umzugehen und um kooperative Lösungsansätze zu fördern, wurden im Verfahren verschiedene Dialogforen und das Nationale Begleitgremium (NBG) vorgesehen. Hinsichtlich der Komplexität und Dauer der wissenschaftlich-technischen Aufgabe genauso wie hinsichtlich der gesetzten Standards für Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz ist die Endlagersuche das wohl anspruchsvollste Planungsverfahren für ein Infrastrukturprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik.
Schon die ersten Schritte zeigen, vor welchen Herausforderungen das neue Standortauswahlverfahren steht. Der Zwischenbericht Teilgebiete der für die Suche verantwortlichen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, eine GmbH) hat mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands als potentiell für ein Endlager geeignet ausgewiesen. Das hat einerseits zu einer diffusen Betroffenheit und Verunsicherung einer großen Anzahl von Regionen geführt. Andererseits ist damit eine erhebliche Unklarheit über den zeitlichen Verlauf der weiteren Schritte der Standortsuche entstanden.
Diese diffuse Betroffenheit und Verunsicherung haben manche dazu verleitet, politischen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu wollen. Mitunter geschah das bereits vor Veröffentlichung des Zwischenberichtes - so konstatiert z.B. der gegenwärtige bayerische Koalitionsvertrag schon 2018, man sei „überzeugt, dass Bayern kein geeigneter Standort“ sei. Wichtig ist aber, dass der grundlegende politische Konsens hinter der neuen Endlagersuche nicht schon zu einem frühen Zeitpunkt unterlaufen wird und dies später als Präzedenzfall für etwaige Aufweichungen des Standortauswahlgesetzes dienen kann - sei es aus parteipolitischen, regionalen oder anderen Einzelmotiven.
Nach der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und mit zunehmender Einengung möglicher Standorte dürfen für ein Endlager in Frage kommende Regionen nicht von der Gesellschaft im Stich gelassen werden. Welche Solidarität schulden wir den in Frage kommenden Gemeinden für die Dauer des Verfahrens? Was verlangt die Gerechtigkeit von uns allen gegenüber dem gefundenen Endlagerstandort und seinen Anwohner:innen? Wie können wir die Gleichbehandlung aller Bundesländer sicherstellen, so dass sich nicht gut organisierte Bundesländer auf Kosten anderer durchsetzen – diese Fragen werden wir in den kommenden Jahren diskutieren und beantworten müssen.
Darüber hinaus ist das Verfahren auf die fortgesetzte Unterstützung von Bundes- und Landespolitik angewiesen. Der Wahlkampf und die nächste Legislaturperiode werden zeigen, wie stabil und widerstandsfähig der 2017 erreichte gesellschaftliche Konsens auf die Dauer sein wird. Auch die immer wieder aufflackernde Diskussion über einen möglichen Wiedereinstieg in die Atomenergie – augenblicklich wird auf EU-Ebene ihre Einschätzung als „nachhaltige Energieform“ diskutiert – wird uns möglicherweise noch länger begleiten.
Es ist nun an den verantwortlichen Akteur:innen des Bundes, den durch das Standortauswahlgesetz gesteckten Rahmen verantwortungsbewusst und kooperativ auszugestalten, um die aktuellen Schwierigkeiten entschlossen zu bewältigen. Für den Abschluss der ersten Phase der Standortsuche muss gemeinsam Klarheit darüber geschaffen werden, welche berechtigten Erwartungen an Transparenz und Beteiligung die Öffentlichkeit bei der weiteren Eingrenzung der Teilgebiete haben kann. Verschiedene Stimmen, darunter Umweltverbände und Initiativen, haben wiederholt Kritik an der jüngst beendeten Fachkonferenz Teilgebiete geübt. Sie hoben die Nachteile von Online-Beteiligung hervor und proklamierten eine „Beteiligungslücke“ nach Beendigung der Fachkonferenz. Beides trifft so nicht zu: Das Bundesamt für die Siherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, hat die Forderungen der Fachkonferenz gehört und im letzten Beratungstermin eine Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept vorgestellt. Es war ein großer Erfolg der Selbstorganisation der Fachkonferenz, dass verschiedene Vorschläge im Austausch mit den ca. 500 Teilnehmenden diskutiert werden konnten. Die Fachkonferenz hat sich mit großer Mehrheit für eine Fortführung der Diskussion mit dem BASE und anderen Akteur:innen ausgesprochen, um gemeinsam die Beteiligung nach Ende der Fachkonferenz zu gestalten. Ein Ergebnis soll im Herbst 2021 vorliegen - die Beteiligung geht also weiter.
Es ist unser Anliegen, hierbei die frühzeitige und kontinuierliche Kooperation aller Akteur:innen zu fördern. Das bedeutet, die Blickwinkel möglichst vieler so früh wie möglich einzubeziehen und unter Wahrung der einzelnen Rollen gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wir möchten eine Kultur der Kooperation etablieren, die den Erfolg des Standortauswahlverfahrens langfristig stützt. Es sollte uns deshalb gelingen, die Leitgedanken des Verfahrens – Verantwortung, Sicherheit und Fairness – gemeinsam mit den Kommunen und der Zivilgesellschaft in die Tat umzusetzen. Dann wird der Atomausstieg tatsächlich vollendet und die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts von einem Risiko befreit sein, das endlich gelöst gehört – der sicheren Verwahrung von hochradioaktivem Abfällen, für die es noch immer kein sicheres Endlager gibt.