Liebe Leserinnen und Leser,
eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 25 Millionen Dollar dürfte in den Größenordnungen des Agrarchemie- und Pharmakonzerns Bayer tendenziell eher weniger zu Buche schlagen, die dahinterstehende Rechtsentscheidung tut es aber durchaus: In den USA lehnte der oberste Gerichtshof gestern einen Berufungsantrag ab, in dem es um die Klage von Edwin Hardeman geht. Der macht glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich – das deutsche Unternehmen hatte den US-Saatgutriesen 2018 für über 60 Milliarden Dollar übernommen und damit auch eine Reihe juristischer Altlasten. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hat Monsantos Unkrautvernichter als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen eingestuft.
Wie unter anderem die Tagesschau und taz.de berichten, bestreitet Bayer dies vehement und hatte Hoffnung darauf gesetzt, dass der Supreme Court die Entscheidung im Fall Hardeman kippt. Nach gestern könnte eine größere Klagewelle drohen, was der Konzern unbedingt verhindern will. Ganz so zuversichtlich scheint man aber auch in der Leverkusener Chefetage nicht zu sein: Bereits vergangenen Sommer wurden 4,5 Milliarden Dollar zurückgelegt, um mit den Forderungen potenzieller neuer Klägerinnen und Kläger umzugehen.
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