In der Ausgabe 4.20 des Greenpeace Magazins „Unsere Chance“ geht unsere Serie über die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu Ende. Hier erklären wir, was Politik und Verbraucher dringend ändern müssen, um die Verschwendung endlich zu verringern. Unsere Bilanz finden Sie als Leseprobe auch an dieser Stelle

112 Tage! Ganze 112 Tage haben die Eier, die wir am 14. November 2019 für den Langzeittest des Greenpeace Magazins gekauft haben, nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bei sieben Grad Celsius im Labor durchgehalten. Danach wurde der Test abgebrochen – aber nicht etwa, weil Salmonellen im Dotter ein Synchronschwimmen veranstaltet hätten oder ein verdächtiger Geruch ausgeströmt wäre. Der einzige Grund für den Testabbruch: Artikel 2 der EU-Verordnung Nr. 589/2008. Der besagt, dass Eier in die Güteklasse B herabgestuft werden müssen, sobald ihre Luftkammer höher als sechs Millimeter ist. Sie dürften dann nicht mehr verkauft werden, und man sollte sie nicht mehr roh ins Tiramisu geben – aber zum Backen wären sie noch geeignet. Dennoch wären diese Eier bei vielen Verbrauchern wohl eher im Mülleimer gelandet als im Kuchen. Und auch die Dose mit den vor acht Jahren abgelaufenen Erbsen – eine von elf Produktmumien, die das Team des Greenpeace Magazins aus seinen Vorratsschränken hervorkramte und in einem zusätzlichen Labortest überprüfen ließ – wäre wohl ungeöffnet entsorgt worden. Ohne Not, denn die Erbsen, das ergab die Untersuchung, waren noch einwandfrei.

Das Produkt ist, wie der Name schon sagt: konserviert.

Das liege an den technischen Möglichkeiten und den extrem hohen hygienischen Standards, die Produzenten heute zur Verfügung stehen, erklärt Beate Vogelsang, Laborleiterin am KIN-Lebensmittelinstitut. „Grundsätzlich geht es den Herstellern darum, Lebensmittel so in die Verpackung zu bekommen, dass die Voraussetzungen für eine Vermehrung von Keimen klein gehalten werden.“ Man möchte den Keimen möglichst viele Steine in den Weg legen, deshalb spricht man vom Hürdenprinzip. Als Hindernisse kommen etwa in Frage: starkes Erhitzen, Verändern des pH-Wertes, Trocknen, Salzen, Verwenden möglichst keimfreier Rohwaren.

<p>MUMIFIZIERTE MARMELADE<br />
Das Team des Greenpeace Magazins hat in seinen Schränken gekramt und diese Uralt-Produkte im Labor testen lassen. Vielleicht finden auch Sie bei sich solche antiken Schätze – sie sind höchstwahrscheinlich noch essbar</p>

MUMIFIZIERTE MARMELADE
Das Team des Greenpeace Magazins hat in seinen Schränken gekramt und diese Uralt-Produkte im Labor testen lassen. Vielleicht finden auch Sie bei sich solche antiken Schätze – sie sind höchstwahrscheinlich noch essbar

Dann kann eigentlich nichts passieren. „Wodurch sollen die Erbsen in der Dose schlecht geworden sein?“, fragt Vogelsang rhetorisch. „Sie kamen keimfrei hinein, es gibt keinen Sauerstoff, das Produkt ist, wie der Name schon sagt: konserviert.“ Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg ist dennoch überrascht, wie lange die Waren durchgehalten haben: „Vor allem mit der mikrobiologischen Qualität bei den mehrere Jahre alten Lebensmitteln hätte ich nicht gerechnet.“ Sämtliche getesteten Proben waren auch mehrere Jahre nach Überschreiten ihres Mindesthaltbarkeitsdatums noch ohne Befund.

Unsere Testreihen belegen: Ein zu knapp gesetztes Mindesthaltbarkeitsdatum ist eher die Regel als die Ausnahme. Lebensmittelhersteller möchten eben unbedingt vermeiden, dass Verbraucher schlechte Erfahrungen mit ihren Produkten machen. „Was die Verbraucherbindung anbetrifft, ist ein verdorbenes Lebensmittel immer ein GAU“, sagt Schwartau. Dabei, räumt sie ein, hätten auch die Verbraucherzentralen selbst unabsichtlich ihren Anteil daran, dass sich übervorsichtige Haltbarkeitsfristen etabliert haben. „Ich erinnere mich noch, wie wir nach Einführung des Mindesthaltbarkeitsdatums 1981 ständig die Supermärkte abgemahnt haben, wenn wir von Produkten erfuhren, die vor dem Ablauf verdorben waren.“

Die Hersteller reagieren

Heute bewerten die Verbraucherzentralen das Mindesthaltbarkeitsdatum unter dem Eindruck der Lebensmittelverschwendung anders – und engagieren sich mit Aufklärungskampagnen. Silke Schwartau ist optimistisch: Sie gehe davon aus, dass die Zahlen zur Lebensmittelverschwendung, die bereits ein paar Jahre alt sind, heute günstiger ausfallen würden – immer mehr Verbraucher würden die Problematik erkennen und entsprechend handeln. 

Dadurch wiederum erhöht sich der Druck auf die Produzenten. „Die Hersteller reagieren auf das gestiegene Umweltbewusstein in der Bevölkerung“, sagt die Verbraucherschützerin. So versieht zum Beispiel Alnatura seine Biomilch mit dem prominent platzierten Hinweis, die Milch auch jenseits des Mindesthaltbarkeitsdatums noch zu probieren. „Uns ist das Problem der Lebensmittelverschwendung bekannt und wir wollten reagieren“, sagt eine Unternehmenssprecherin und verweist auf die positive Resonanz der Konsumenten.

DA WAREN'S IMMER NOCH VIER 
Ein halbes Jahr nach unserem Einkauf sind vier Produkte noch immer in bester Verfassung. Da nicht täglich getestet wird, ergibt sich aus dem Datum, an dem das Produkt zuletzt genießbar war, der Zeitraum, um den das MHD mindestens übertroffen wurde (z.B.+85 Tage). Das Datum des nächsten Tests ergibt den Zeitpunkt „Ungenießbar seit“

DA WAREN'S IMMER NOCH VIER 
Ein halbes Jahr nach unserem Einkauf sind vier Produkte noch immer in bester Verfassung. Da nicht täglich getestet wird, ergibt sich aus dem Datum, an dem das Produkt zuletzt genießbar war, der Zeitraum, um den das MHD mindestens übertroffen wurde (z.B.+85 Tage). Das Datum des nächsten Tests ergibt den Zeitpunkt „Ungenießbar seit“

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt „Too good to go“. Das Berliner Start-up rief im November 2019 eine Aktion ins Leben, bei der Produkte mit dem Hinweis „Oft länger gut“ versehen werden. Denn fast 40 Prozent der Deutschen verwechseln das Mindesthaltbarkeits- mit dem Verbrauchsdatum, das man tatsächlich vor dem Verzehr beachten sollte. Machten bei „Oft länger gut“ anfangs 27 Hersteller mit, sind es nun bereits doppelt so viele. Neben erwartbaren Bioanbietern wie Andechser, Mymuesli und Dennree sind auch Konzerne wie Unilever und Danone mit von der Partie, die bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung bislang nicht aufgefallen waren. Läuft die Initiative da nicht Gefahr, Produzenten einen nachhaltigen Anstrich zu geben, denen er gar nicht gebührt? „Uns ist wichtig, dass wirklich alle produzierten Lebensmittel gerettet werden, daher wenden wir uns an alle Hersteller“, sagt Franziska Lienert von „Too good to go“. Zudem sei der Ressourceneinsatz bei stark verarbeiteten Lebensmitteln sehr groß – so gesehen ist es besonders schlimm, wenn sie unverdorben im Abfall landen. Dieses Schicksal hätte wohl auch die Produkte unseres Langzeittests ereilt – obwohl sie trotz überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatums noch immer genießbar und damit im Rennen sind: Naturjoghurt, Käse, Tofu und Tortellini. Wahrscheinlich werden sie noch sehr viel länger genießbar sein, auch wenn wir den Test an dieser Stelle beenden.

<p>NICHTSCHWIMMER VOR!<br />
Bei Eiern darf das Mindesthaltbarkeitsdatum höchstens 28 Tage nach dem Legedatum liegen. Im Anschluss einfach testen: Schwimmt ein Ei, sollte es nicht mehr verzehrt werden</p>

NICHTSCHWIMMER VOR!
Bei Eiern darf das Mindesthaltbarkeitsdatum höchstens 28 Tage nach dem Legedatum liegen. Im Anschluss einfach testen: Schwimmt ein Ei, sollte es nicht mehr verzehrt werden

Fazit unseres Tests

Wie kann es da sein, dass das zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Problem mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum im Kontext der Lebensmittelverschwendung auf Anfrage des Greenpeace Magazins als „gering“ ansieht? Wieso haben andere Länder längst Gesetze gegen die Lebensmittelverschwendung im Handel erlassen, Deutschland aber nicht? Wieso dürfen Hersteller von Lebensmitteln, die unbegrenzt haltbar sind – etwa Salz, Zucker, Essig – ihre Packungen dennoch mit einer Haltbarkeitsfrist versehen? Wieso dürfen Händler abends Obst und Gemüse mit kleinen Dellen und faulen Stellen in den Container werfen – andere es sich aber nicht herausfischen?

Man kann und muss diese Fragen stellen. Aber man kann – und sollte – gleichzeitig bei sich selbst beginnen. Früchte im Supermarkt nicht so lange prüfend drücken, dass sie ganz sicher abends aussortiert werden. Nicht so lange im Wurst- und Käseregal wühlen, bis man ganz hinten das Exemplar mit der längsten Haltbarkeitsfrist gefunden hat – sondern zu den Produkten greifen, deren MHD naht, seien sie bereits rabattiert oder nicht. Und vor allem: Auch abgelaufene Produkte noch probieren! Dabei lautet der Dreiklang: sehen, riechen, schmecken. Solange das Essen konstant kühl – oder im Falle von Konserven zumindest nicht in der prallen Sonne – gelagert wurde, ist das Risiko einer Gesundheitsgefährdung extrem gering.

Am besten aber wäre es natürlich, gar nicht erst zuzulassen, dass im Küchenschrank Erbsen über ein Jahrzehnt dahindämmern. Weil man zukünftig so einkauft und verbraucht, dass ein Überfluss an Lebensmitteln gar nicht erst entsteht: Das ist echte Lebensmittelwertschätzung!

Die anderen Teile unserer Serie zum Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie in unseren Heften oder online: Teil 1 „Kann das weg?“, Teil 2 „Ist das noch gut?“, Teil 3 „Da ist doch was faul“, Teil 4 „Das hält sich ja ewig“

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